Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt ganz genau vor, was Du während deines Schülerpraktikums darfst und was Du nicht darfst.
Da dieses Gesetz sehr umfangreich ist, habe ich dir mal die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Arbeitszeiten:
Die Betriebe müssen folgende Zeiten einhalten:
- Du darfst als Jugendliche/r (14-17 Jahre) nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
- Du darfst nur an fünf Tage in der Woche arbeiten.
- Falls Du mal an einzelnen Tagen weniger als 8 Stunden arbeitest, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8 ½ Stunden verlängert werden.
Pausenzeiten:
Auch Pausenzeiten sind wichtig uns müssen eingehalten werden:
- Bei einer Arbeitszeit von 4 ½ bis 6 Stunden, hast Du das Recht auf mindestens 30 Minuten Pause.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden verdoppelt sich deine Pausenzeit auf 60 Minuten.
- Ohne Pause darfst Du nicht länger als 4 ½ Stunden beschäftigt werden.
Deine Versicherung
Unfälle am Arbeitsplatz sind häufig. Absicherung ist also wichtig:
Unfallversicherung:
Wenn Du das Praktikum während deiner Schulzeit machst, ist (falls etwas auf dem Weg zu deinem Praktikumsplatz oder während deiner Arbeitszeit passiert) die Schule für Dich verantwortlich. Bei einem Praktikum nach deiner Schulzeit, besteht eine Versicherung über die Unfallversicherung deiner Eltern.
Sozialversicherungspflicht:
Da Du ein freies Praktikum während deiner Schulzeit machst, um Dich auf Deinen späteren Beruf vorzubereiten, bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn Du ein Praktikum nach deiner Schulzeit machst (dabei weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und weniger als 325€ verdienst), musst Du 10% Krankenversicherung und 12% Rentenversicherung zahlen. Zu diesem Thema können dir aber die Fachleute von den Beratungsstellen noch mehr sagen.