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Schülerpraktikum: Das erste Spähen in die Arbeitswelt
Das obligatorische und oftmals unbezahlte Schülerpraktikum soll Dir als Schüler einen Einblick in die Berufswelt verschaffen und bestenfalls einen Eindruck in den Beruf gewähren, den Du selber einmal anstrebst. Du sollst hier aus der Theorie der Schule ein wenig in die Berufsfelder hinein schnuppern, die Du Dir für Dich selber vorstellen könntest.
Die Regelungen für Zeitpunkt und Dauer sind je nach Schulform und Bundesland verschieden. In der Regel sind an der Haupt- und Realschule zwei Praktika vorgesehen, in der 9. und 10. Klasse, und am Gymnasium in der 10. und vereinzelt in der 11. Klasse. Die Dauer des ersten Praktikums ist dreiwöchig, das zweite Praktikum häufig zweiwöchig.
Während der Praktikumsdauer hält ein so genannter Betreuungslehrer Kontakt mit dem Betrieb und dem Schüler und stattet ihm mindestens einen Besuch ab. Mit dem Betreungslehrer kann der Schüler bei Problemen im Betrieb Rücksprache halten.
Was bringt das Praktikum?
Die Frage nach den beruflichen Schritten nach der Schule werden für die Schüler einerseits immer breiter gefächert, andererseits auch immer schwammiger. Der Einblick in die Praxis kann dieser Überflutung von Möglichkeiten entgegenwirken und helfen nach der Schulzeit schneller den Beruf zu finden, der einem liegt.
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Wie findet man den Praktikumsplatz?
Die Interesse jedes einzelnen sind so vielfältig wie es Menschen gibt. Daher ist es wichtig sich selbst zu hinterfragen, seine Interessen, Fähigkeiten und gegebenfalls auch seine körperlichen Voraussetzungen zu ergründen. Ist das geschehen gibt es eine große Anzahl an Möglichkeiten seinen, für sich richtigen, Praktikumsplatz zu finden.
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Spielregeln für ein Schülerpraktikum
Ein Schulpraktikum ist nicht dazu gedacht, dass der/ die SchülerIn einen Arbeitsplatz ausfüllt. Neben den typischen Praktikantenaufgaben sollte es so sein, dass der/ die SchülerIn in die betrieblichen Abläufe über eine Betreuungsperson eingebunden ist und dieser über die Schulter schauen darf. Diese Betreuungsperson sollte dem Schüler zu Beginn eine allgemeine Einführung in den Betrieb und seine Abläufe geben.
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Gesetzliche Regelungen in Kürze
Schüler bis 15 Jahren gelten gesetzlich als Kinder und dürfen nicht mehr als sieben Stunden täglich und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem dürfen sie vom Gesetz nicht anderweitig arbeiten oder in den Ferien ein selbstinitiiertes Praktikum absolvieren, sondern ausschließlich das Schulpraktikum.
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